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Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko mitversichert sind. Zusätzlich beinhaltet diese Versicherungsart Unfallschäden am Fahrzeug und Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Unfallschäden sind dabei als unmittelbar von außerhalb, plötzlich und mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignisse definiert.

In der Berechnung der Vollkaskoprämie findet ein Schadensfreiheitsrabatt Anrechnung. Die Vollkaskoversicherung wird mit einer Selbstbeteiligung von EURO 150,-/ 300,-/ 500,-/ 1.000,- und auch ohne Selbstbeteiligung angeboten.

Die Möglichkeiten in der Höhe der Selbstbeteiligungen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je höher eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist, desto günstiger fällt die zu zahlende Prämie aus. Zu bedenken ist dabei aber, dass im Schadenfall die Selbstbeteiligung auf jeden Fall von Ihnen selbst zu bezahlen ist.

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Stand: 21. Dezember 2005